2021 Zuschüsse
Wenn Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben, werden wir Sie benachrichtigen und für Sie bearbeiten.
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100% erneuerbare Energie
Produktdesign
30 Jahre Garantie
SUBSIDIES
Alle sind Vorteile
Für Privatpersonen wird der Zuschussbetrag von 50% auf den Wert der zulässigen Investition der Photovoltaikanlagen festgesetzt. Der maximal zulässige Investitionswert beträgt 1,65 € / Wp.
Für Einzelpersonen wird ein Zuschussbetrag von 50% auf den Wert der zulässigen
Investition von Kleinstanlagen festgelegt. Der maximal zulässige Investitionswert
beträgt € 6 / W.
Bei Photovoltaik- oder Mikrowindanlagen mit Lithium-Ionen Akkumulationssystemen wird ein Zuschussbetrag von 50% auf den Wert der zulässigen Akkumulationsinvestition festgesetzt. Der maximal zulässige Investitionswert beträgt 600 € / kWh Akkumulation..
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Für KMU und Wirtschaftsverbände wird ein Zuschuss von 30% auf den Wert der zulässigen Investition von Photovoltaikanlagen gewährt. Der maximal zulässige Investitionswert beträgt 1,50 € / Wp für Anlagen bis 10 kWp, 1,20 € / Wp für Anlagen zwischen 10 kWp und 25 kWp und 1 € / Wp für den Rest.
Für gemeinnützige Organisationen und Eigentümergemeinschaften wird ein Zuschuss von 50% auf den Wert der zulässigen Investition von Photovoltaikanlagen festgelegt. Der maximal zulässige Investitionswert beträgt 1,50 € / Wp für Anlagen bis 10 kWp, 1,20 € / Wp für Anlagen zwischen 10 kWp und 25 kWp und 1 € / Wp für den Rest.
Für KMU und Wirtschaftsverbände oder gemeinnützige Organisationen und Eigentümergemeinschaften wird ein Zuschuss von 40% auf den Wert der zulässigen Investition von Kleinstanlagen festgelegt. Der maximal zulässige Investitionswert beträgt € 5 / W.
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Gremi de Sabaters, 21 2ª Plta.
Oficina B24 Pol. Sohn Castelló
07009 · Palma Baleares, Spanien
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